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Umsatzsteuer auf Wasserhausanschlüsse werden erstattet PDF Drucken E-Mail
Montag, 27. April 2009

Kunden, die im Jahr 2000 und danach einen neuen Hausanschluss für ihre Wasserversorgung von der west in Erkelenz erhalten haben, erhalten jetzt einen großen Teil der gezahlten Umsatzsteuer von der west zurück.

Nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs ist für das Legen eines Wasserhausanschlusses - entgegen einer früheren Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen - nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % und nicht der Regelsteuersatz (16 bzw. 19 % je nach Jahr) anzuwenden. Bis einschließlich 1999 hat die west ihren Kunden auch nur den ermäßigten Steuersatz von 7 % in Rechnung gestellt und ist erst ab dem Jahr 2000 der Auffassung des Bundesfinanzministeriums gefolgt. Mit Schreiben vom 07.04.2009 hat sich nunmehr auch das Bundesfinanzministerium der neuen Rechtsprechung angeschlossen.

Obwohl seitens der Kunden kein Rechtsanspruch auf eine Erstattung der Differenz zwischen dem ermäßigten und dem vollen Steuersatz besteht, wird die west auf freiwilliger Basis die Berichtigung des Steuerausweises rückwirkend vornehmen und die Umsatzsteuerdifferenz erstatten. Die west erarbeitet derzeit eine kundenfreundliche Lösung: Alle Kunden, die eine Erstattung der Umsatzsteuer für den Wasserhausanschluss erhalten, werden in Kürze angeschrieben. Für die west bedeutet dies einen hohen Verwaltungsaufwand. Die Rechnungen aus den Jahren 2000 bis 2008 müssen derzeit geprüft werden. Als Dienstleister ist für uns klar, dass wir aktiv auf unsere Kunden zugehen - auch wenn dies für uns mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist“, sagt Markus Palic, Geschäftsführer der west.

Für Kunden, die als Unternehmer die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht haben, erfolgt mangels Nachteil keine Steuerberichtigung bzw. -erstattung.

Für Rückfragen steht eine spezielle Service-Hotline bei der NVV unter 02166/688-2600 zur Verfügung.